Abfindung in gerichtlichem Vergleich ist sofort fällig

13. Oktober 2026

Eine in einem gerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindungszahlung ist ohne eine weitere Regelung zur Fälligkeit aus sich heraus sofort fällig, spätestens nach einem Abrechnungszeitraum von ca. 2 Wochen.
Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, dem zufolge die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung erst mit dem nächsten Gehaltslauf fällig wird.
Dies stelle das LAG Niedersachsen, in seinem Beschl. vom 7.7.2026 – 5 Ta 165/26 noch einmal ausdrücklich klar.
Da ein gerichtlicher Vergleich als ein gerichtlicher Titel (analog eines Urteils) wirkt, kann sogleich eine Vorpfändung (Kontopfändung) ausgebracht werden, wenn absehbar ist, dass der Arbeitgeber nicht zeitnah zahlen wird.

Joachim Meyer
Fachanwalt für Arbeitsrecht