Als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Arbeitsrechts.
Das optimale Ergebnis haben wir für Sie engagiert und entschlossen im Blick, insbesondere:
Wir beraten und vertreten Sie als Betriebsrat engagiert und ergebnisorientiert außergerichtlich und gerichtlich zu allen Fragen des Arbeitsrechts, insbes. zum Betriebsverfassungs- und Tarifrecht.
Wir führen für Betriebsräte Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, auch in Einigungsstellen.
Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich GmbH-Geschäftsführer und Geschäftsführer öffentlich-rechtlicher Unternehmen. Unser gemeinsames Ziel haben wir entschlossen und ergebnisorientiert für Sie im Blick.
Hierzu bieten wir insbesondere folgendes Leistungsspektrum an:
Wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Unternehmen und Unternehmer und Kommunen in allen Fragen des Arbeitsrechts.