Das ArbG Braunschweig hat die Wahl des Betriebsrats im Werk Wolfsburg der Volkswagen AG für unwirksam erklärt.
Die Antragsteller, neun wahlberechtigte Arbeitnehmer in dem Wolfsburger Werk, fochten die Wahl, deren Ergebnis am 28.03.22 verkündet worden war, an. Bei den Antragstellern handelt es sich um Beschäftigte, die auf den Listen „Wir für Euch“, „Die Alternative“ und „MIG 18“ ebenfalls für die Betriebsratswahl kandidiert hatten.
Aus der Abstimmung im März war die Liste der IG Metall mit Betriebsratschefin Daniela Cavallo mit großem Abstand als Siegerin hervorgegangen.
Das ArbG gab den Anträgen statt.
Nach Erörterung der Anfechtungsgründe – die Antragsteller hatten die Anfechtung u.a. mit Verstößen gegen den Vorrang der Präsenzwahl vor der Briefwahl, mit der Art und Weise der Durführung der Briefwahl – insbesondere dem Umgang mit Briefwahlrückläufern – und mit der nicht effektiven Unterbindung der Zerstörung bzw. dem Überkleben von Wahlplakaten begründet – stand zur Überzeugung des ArbG fest, dass die Wahl als unwirksam anzusehen ist.
Cavallo war für die bei Volkswagen traditionell einflussreiche IG Metall erstmals offiziell als Betriebsrats-Spitzenkandidatin im Hauptwerk angetreten, nachdem die Gremien sie 2021 zunächst nur vorläufig und intern zur Nachfolgerin von Bernd Osterloh bestimmt hatten. Nach der Auszählung meldete die Gewerkschaft einen Anteil von 85,5 Prozent.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats Beschwerde beim LAG eingelegt werden.
Joachim Meyer
Fachanwalt für Arbeitsrecht