Kirche darf nicht allein wegen Aus­tritts kün­digen

18. März 2026

 

Die Caritas darf einer Frau nicht allein wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche kündigen. Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn gleichzeitig evangelische Mitarbeiterinnen beschäftigt werden.

Die Caritas kann einer Mitarbeiterin nicht aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Das gilt zumindest, wenn die Kirche auch nicht-katholische Mitarbeiter:innen in dieser Position beschäftigt. Zwar dürften Gerichte nicht das Ethos der Kirchen an sich beurteilen. Es sei aber Sache der Gerichte und nicht der Kirche zu prüfen, ob eine berufliche Anforderung angesichts dieses Ethos wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Urt. v. 17.03.2026, Az. C-258/24) und damit den Rahmen der Kirchen in Hinblick auf ihr Handeln weiter eingeschränkt.
Das Gericht wertete eine solche Kündigung im zugrunde liegenden Fall als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 4 Abs. 1 und 2 der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG (RiLi) und als Diskriminierung wegen der (negativen) Religionsfreiheit, Art. 10 Abs. 1, Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Betont aber, dass dies letztlich das Bundesarbeitsgericht (BAG) als vorliegendes Gericht beurteilen müsse.
Notwendig ist nach dem EuGH ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Kirche als Arbeitgeber mit seinem religiösen Ethos, dessen „Recht auf Autonomie nicht in Frage gestellt“ werden könne, und den Interessen der Arbeitnehmenden auf diskriminierungsfreie Beschäftigung.

Vor dem Arbeitsgericht (ArbG Wiesbaden, Urt. v. 10.06.2020, Az. 2 Ca 288/19) und dem Landesarbeitsgericht (LAG Frankfurt, Urt. v. 01.03.2022, Az. 8 Sa 1092/20) war die Frau erfolgreich. Der Fall ging zum Bundesarbeitsgericht (BAG), das legte einige Grundfragen des kirchlichen Arbeitsrechts dem EuGH vor (BAG, Az. 2 AZR 196/22).

Die Sache wurde an das BAG zurückverwiesen.

LTO PM 18.03.2026
Joachim Meyer