Herr Rechtsanwalt Meyer ist seit mehr als 25 Jahren überwiegend im Arbeitsrecht tätig. Aufgrund seiner großen Erfahrung vertritt er erfolgreich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Geschäftsführer, Unternehmer und Unternehmen und Kommunen und kommunale Eigenbetriebe. Dabei berät er seine Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Fragen, z. B. zu Kündigungen, bei Tarifverhandlungen, Betriebsänderungen, Umstrukturierungen, Betriebsstilllegungen, Einigungsstellen und vertritt seine Mandanten bundesweit bei Gericht (z. B. Kündigungsschutzverfahren, betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren).
Ferner berät Sie Herr Rechtsanwalt Meyer im Vertragsrecht und zivilrechtlichen Angelegenheiten (Dienst-, Kauf und Werkvertrag, gewerbliches Mietrecht …). Hierbei geht es insbesondere um die Gestaltung der entsprechenden Verträge sowie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung bzw. Abwehr von Forderungen.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im DAV (Deutscher Anwaltsverein)
Frau Rechtsanwältin Westerbecke ist seit mehr als 25 Jahren überwiegend im Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht tätig. Auf diesen beiden Rechtsgebieten war sie zunächst für ein großes Energieversorgungsunternehmen tätig, bevor sie sich mit diesen Schwerpunkten jeweils als Fachanwältin fortbildete. Angesichts der Befugnis, sowohl den Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch für Verwaltungsrecht führen zu dürfen, hat sich Frau Rechtsanwältin Westerbecke insbesondere auf den Gebieten des öffentlichen Dienstrechtes und des Beamtenrechtes, auch des Disziplinarrechts, einen Namen gemacht und berät hierzu sowohl Kommunen und kommunale Eigenbetriebe als auch Angestellte und Beamte.
Ein weiterer Schwerpunkt von Frau Rechtsanwältin Westerbecke liegt im Öffentlichen Baurecht (Bauvorbescheide, Baugenehmigungen, Bebauungspläne) und im Wirtschaftsverwaltungsrecht.
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit: